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   OLG Frankfurt, 13.05.2020 - 12 U 21/20   

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https://dejure.org/2020,79833
OLG Frankfurt, 13.05.2020 - 12 U 21/20 (https://dejure.org/2020,79833)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.05.2020 - 12 U 21/20 (https://dejure.org/2020,79833)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 12 U 21/20 (https://dejure.org/2020,79833)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Auskunft-/Schadenersatzansprüche gegen ex Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2020 - 12 U 21/20
    Hingegen hat der Geschäftsführer darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG nachgekommen ist oder ihn kein Verschulden trifft, oder dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre (BGH, Urteil vom 04. November 2002 - II ZR 224/00 -, BGHZ 152, 280-290).
  • BAG, 27.09.1988 - 3 AZR 59/87

    Auskunft eines Steuerberaters über Konkurrenz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2020 - 12 U 21/20
    Die Klägerin kann sich auch nicht auf die Rechtsprechung des BAG berufen, nach der ein Arbeitnehmer zur Auskunft über etwaige Wettbewerbsverletzungen verpflichtet ist, wenn er zur Einhaltung eines Wettbewerbsverbots verpflichtet ist und der frühere Arbeitgeber darlegt und beweist, dass sein Arbeitnehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit unerlaubt Konkurrenz gemacht hat (BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP Nr. 13, aa0, zu 2 d der Gründe; Urteil vom 27. September 1988 - 3 AZR 59/87 -, Rn. 13, zitiert nach juris), denn die Klägerin hat nicht dargelegt und bewiesen bzw. tauglich unter Beweis gestellt, welches vorwerfbare Verhalten dem Beklagten mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Last fallen soll, wie es nach der zitierten Rechtsprechung erforderlich wäre.
  • BAG, 21.10.1970 - 3 AZR 479/69

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung bei unerlaubter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2020 - 12 U 21/20
    Die Klägerin kann sich auch nicht auf die Rechtsprechung des BAG berufen, nach der ein Arbeitnehmer zur Auskunft über etwaige Wettbewerbsverletzungen verpflichtet ist, wenn er zur Einhaltung eines Wettbewerbsverbots verpflichtet ist und der frühere Arbeitgeber darlegt und beweist, dass sein Arbeitnehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit unerlaubt Konkurrenz gemacht hat (BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP Nr. 13, aa0, zu 2 d der Gründe; Urteil vom 27. September 1988 - 3 AZR 59/87 -, Rn. 13, zitiert nach juris), denn die Klägerin hat nicht dargelegt und bewiesen bzw. tauglich unter Beweis gestellt, welches vorwerfbare Verhalten dem Beklagten mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Last fallen soll, wie es nach der zitierten Rechtsprechung erforderlich wäre.
  • BAG, 22.04.1967 - 3 AZR 347/66

    Wettbewerbsverbot - Neuer Arbeitgeber - Verpflichtung zur Angabe des neuen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2020 - 12 U 21/20
    Die Klägerin kann sich auch nicht auf die Rechtsprechung des BAG berufen, nach der ein Arbeitnehmer zur Auskunft über etwaige Wettbewerbsverletzungen verpflichtet ist, wenn er zur Einhaltung eines Wettbewerbsverbots verpflichtet ist und der frühere Arbeitgeber darlegt und beweist, dass sein Arbeitnehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit unerlaubt Konkurrenz gemacht hat (BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP Nr. 13, aa0, zu 2 d der Gründe; Urteil vom 27. September 1988 - 3 AZR 59/87 -, Rn. 13, zitiert nach juris), denn die Klägerin hat nicht dargelegt und bewiesen bzw. tauglich unter Beweis gestellt, welches vorwerfbare Verhalten dem Beklagten mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Last fallen soll, wie es nach der zitierten Rechtsprechung erforderlich wäre.
  • OLG Nürnberg, 23.09.2014 - 12 U 567/13

    Haftung des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft: Verteilung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.05.2020 - 12 U 21/20
    Dennoch muss aber die Klägerin darlegen und beweisen, dass und inwieweit ihr durch ein konkret geschildertes Verhalten des Geschäftsführers in dessen Pflichtenkreis, das überhaupt als pflichtwidrig in Betracht kommt, sich insoweit als "möglicherweise" pflichtwidrig darstellt, ein Schaden erwachsen ist (vgl. auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. September 2014 - 12 U 567/13 -, zitiert nach juris).
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